Allgemeine Geschäftsbedingungen: 7% Gewährleistungssicherheit ist zu hoch!
Baurechts-Report 12/2014
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers einer Bauleistung enthaltene Klausel, wonach der Auftragnehmer zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft in Höhe von 7% zu leisten hat, benachteiligt nach einem Urteil des BGH den Auftragnehmer unangemessen. Diese Klausel verstößt deshalb gegen § 307 BGB, sie ist unwirksam. In der Dezemberausgabe 2014 des Baurechts-Reports wird dieses Urteil auf Seite 45 f. näher erläutert.
