Wie der öffentliche Auftraggeber die Anforderungen an Eignungsnachweise definieren muss.

Vergaberechts-Report 11/2014

Der öffentliche Auftraggeber muss die maßgeblichen Eignungsnachweise und Erklärungen abschließend in der Bekanntmachung benennen. Ein Verweis auf Vergabeunterlagen genügt nicht. Näheres hierzu ist einem aktuellen Urteil des Vergabesenats des OLG Karlsruhe – Az.: 15 Verg 4/13 - zu entnehmen, das im Vergaberechts-Report 2014 auf Seite 42 im Einzelnen besprochen wird.

 

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