Wie bei einer Abdichtungsplanung die Grundwasserstände zu ermitteln sind.
Planerrechts-Report 11/2014
Die Prüfung des Baugrunds stellt einen wesentlichen Bestandteil der Planung einer Abdichtung dar, wobei der Planer jegliches Risiko ausschließen muss. Er muss sich deshalb nach den Grundwasserständen erkundigen und hat dann seine Planung nach den höchsten, aufgrund langjähriger Beobachtungen bekannten Höchstständen zuzüglich eines Sicherheitszuschlags auszrichten. Näheres ergibt sich aus einem im Planerrechts-Report 2014 auf Seite 42 besprochenen Urteil des OLG Schleswig.
