Zusätzliche Vergütung bei Lücken im Vertrag.

Baurechts-Report 11/2014

Fehlen in der vom Auftraggeber gestellten detaillierten Leistungsbeschreibung Leistungsteile, die zur Herstellung einer mangelfreien Leistung erforderlich sind, muss der Auftragnehmer diese einerseits auch ohne zusätzliche Beauftragung einbauen. Andererseits hat er dann jedoch Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

Dies hat das OLG Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden. Nähere Ausführung hierzu findet man im Baurechts-Report vom November 2014 auf Seite 44.

 

 

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