Wie sind Leistungen abzurechnen, die nicht von der HOAI erfasst werden?
Planerrechts-Report 10/2014
Leistungen, die nicht zum Leistungsbild der HOAI gehören, wie beispielsweise die Vermietung des geplanten Objekts oder dessen spätere Verwaltung sind zumindest dann außerhalb der Sätze der HOAI abzurechnen, wenn sie in einem nicht unerheblichen Umfang anfallen. Das OLG Hamm hat sich mit diesem Thema in einem am 23. 06. 2014 entschiedenen Fall beschäftigt. Näheres zu diesem wichtigen Urteil wird im Planerrechts-Report 10/2014 auf Seite 37 dargestellt.
