Eignungsprüfung und Präqualifikation.
Vergaberechts-Report 10/2014
Eine Eignungsprüfung durch die Vergabestelle darf nicht zu einer nachträglichen Verschärfung der bekannt gemachten Eignungsanforderungen führen. Zu diesem Thema hat die Vergabekammer Südbayern am 11. 09. 2014 einen wichtigen Beschluss erlassen, der im Vergaberechts-Report 10/2014 auf Seite 37 f. im Detail erläutert wird.
