Wann das Bauforderungssicherungsgesetz bei Bauträger-Insolvenz hilft.
Baurechts-Report 10/2014
Hat ein Bauhandwerker den Verdacht, dass ein Bauträger ihn wegen Insolvenz deshalb nicht mehr bezahlen kann, weil er empfangenes Baugeld zweckwidrig verwendet hat, kann er von diesem eine genaue Aufschlüsselung darüber verlangen, welche einzelnen Zahlungen er für das Bauwerk geleistet hat. Stellt sich hierbei heraus, dass Gelder zweckwidrig verwendet wurden, kann er vom Geschäftsführer des Bauträgers Schadensersatz verlangen.
Näheres hierzu ist in einem neuen Urteil des OLG Schleswig dargestellt, das im Baurechts-Report 2014 auf Seite 37 f. näher erläutert wird.
