Wann ein Angebot ohne Preisangabe ausnahmsweise gewertet werden kann.

Vergaberechts-Report 9/2014

Grundsätzlich sind bei öffentlichen Ausschreibungen Angebote ohne Preisangabe von der Wertung auszuschließen. Ausgenommen hiervon sind allerdings Angebote, bei denen in einer einzelnen, unwesentlichen Position die Preisangabe fehlt. Was als unwesentlich in diesem Sinn zu werten ist, bedarf allerdings genauer Prüfung. Einzelheiten hierzu hat die Vergabekammer des Bundes in einem Beschluss vom 23.05.2014 dargestellt. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussage dieser Entscheidung enthält der Vergaberechts-Report 9/2014 auf Seite 33 f.

 

Vergaberechts-Report bestellen

Zurück