Die Haftung des Baubetriebs bei kostenlos erbrachten Leistungen
Baurechts-Report 8/2014
Erbringt ein Baubetrieb aus Kulanzgründen neben den vereinbarten Bauleistungen zusätzlich noch weitere kostenlose Leistungen, muss er auch insoweit für evtl. Mängel haften, wenn diese Arbeiten in einem sachlichen Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung stehen. Handelt es sich dagegen um zusätzliche kostenlos erbrachte Arbeiten, die nichts mit der vereinbarten entgeltlichen Leistung zu tun haben, haftet der Betrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Näheres zu diesem Thema kann dem Baurechts-Report 2014 auf S. 30 entnommen werden.
