Was bei Verträgen mit Verbrauchern zu beachten ist

Planerrechts-Report 7/2014

Seit dem 13. Juni 2014 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Abschluss von Bau- und Planungsverträgen mit sogen. Verbrauchern. Nach den neuen Bestimmungen empfiehlt es sich, entsprechende Verträge möglichst in den eigenen Geschäftsräumen anzuschließen. Außerdem sind besondere Informationspflichten und ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern zu beachten.
Nähere Informationen hierzu können dem Planerrechts-Report 2014 auf der Seite 28 entnommen werden.

 

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