Was bedeutet ein Zuschlag mit Abänderungen?
Vergaberechts-Report 7/2014
Ein Zuschlagsschreiben, das das Angebot eines Bieters abändert, führt nicht zu einem Vertragsabschluss. Wenn allerdings nachfolgend ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, ist dessen Inhalt für beide Seiten auch dann bindend, wenn er vom Angebot bzw. vom Zuschlagsschreiben abweicht. Dies hat das OLG Naumburg in einem Urteil vom 26.06.2014 entschieden, nähere Erläuterungen enthält der Vergaberechts-Report 2014 auf Seite 25 f.
