Der Planer kann auch dann einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn keine Vergütungsvereinbarung zustande gekommen ist
Planerrechts-Report 5/2014
Verwendet ein Auftraggeber die von einem Planer ohne Auftrag erstellte Statik, steht dem Planer auch dann ein Honorar in Höhe der Mindestsätze der HOAI zu, wenn ein solches nicht vereinbart worden ist. Dies vor allem in Hinblick darauf, dass der Auftraggeber hierdurch die Kosten der Erstellung der Planung durch einen anderen Statiker eingespart hat.
Näheres wird im Planerrechts-Report 2014 auf den Seiten 18 f. erläutert.
