Die Höhe der Bauhandwerkersicherung bei strittiger außerordentlicher Kündigung
Baurechts-Report 3/2014
Ist zwischen den Vertragspartnern streitig, ob eine außerordentliche Vertragskündigung berechtigt ist, und würde die Klärung dieser Frage einen anhängigen Rechtsstreit verzögern, kann der Auftragnehmer nach einem Urteil des BGH vom 06.03.2014 für noch nicht bezahlte Vergütung Sicherheit nach § 648a BGB in derjenigen Höhe verlangen, wie er sie bei einer „freien“ Kündigung hätte. Er kann die Sicherheit also sowohl für die schon erbrachte, als auch für die noch nicht erbrachte Leistung vom Auftraggeber verlangen.
Einzelheiten hierzu ist dem Baurechts-Report 2014 auf Seite 9 f. zu entnehmen.
