VOB/A: Keine Bindung an die Eignungsentscheidung im offenen Verfahren

Vergaberechts-Report 2/2014

Im offenen Verfahren einer Ausschreibung nach VOB/A ist die Vergabestelle nicht an eine einmal getroffene Eignungsentscheidung gebunden. Denn bei diesem Verfahren kommt die Regelung des § 16 Abs. 2 VOB/A nicht zur Anwendung. Auch aus der Bestimmung, wonach Angebote schrittweise zu prüfen sind, ergibt sich für das offene Verfahren keine Bindung an eine vorausgegangene Entscheidung über die Eignung eines Bieters. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.01.2014 – Az.: X ZB 15/13 –  entschieden.
Nähere Erläuterungen dieser Entscheidung sind im Vergaberechts-Report 2014 auf den Seiten 5 f. abgedruckt.

 

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