Überwachungspflicht des Bauleiters beim Einbau vorgefertigter Bauteile

Planerrechts-Report 2/2014

Der Einbau vorgefertigter Bauelemente kann besonders schadensträchtig sein, beispielsweise dann, wenn hiervon die Dichtigkeit des Gebäudes abhängt. Der bauüberwachende Planer muss deshalb in solchen Fällen eine gesteigerte Überwachung durchführen und darf diese nicht etwa nur auf eine bloße Sichtkontrolle beschränken. Je wichtiger die Funktion eines Bauteils ist, um so intensiver muss er die Montage überwachen.
Einzelheiten hierzu sind einem Urteil des OLG Hamm – Az.: 12 U 79/13 – zu entnehmen, das im Planerrechts-Report 2014 auf Seite 8 ausführlicher erläutert wird.

 

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