Konsequenzen unzutreffender Fabrikatsangabe bei produktneutraler Ausschreibung

Vergaberechts-Report 1/2014

Legt sich ein Bieter bei einer produktneutralen Ausschreibung im Aufklärungsgespräch auf ein bestimmtes Fabrikat fest, von dem er glaubt, dass es den in der Ausschreibung genannten Anforderungen entspricht, und ist dies entgegen seiner Annahme unzutreffend, ist sein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen. Das hat das OLG München in einem Beschluss vom 25.11.2013 (Az.: Verg 13/13) entschieden.
Näheres hierzu wird im Vergaberechts-Report 2014 auf Seite 1 f. erläutert.

 

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