Klausel über Abschlagszahlung im BGB-Vertrag

Baurechts-Report 1/2013

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag nach BGB mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt, ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam.
Näheres zu diesem Thema kann dem Baurechts-Report 1/2013 auf Seite 1 entnommen werden, in dem ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs erläutert wird.

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