Die Wertung von Angeboten mit falschem Steuersatz
Vergaberechts-Report 12/2013
Die Vergabestelle darf ein Angebot nach VOB/A, das einen unzutreffenden Steuersatz aufweist, nicht etwa von der Wertung ausschließen. Falsch ausgewiesene Steuersätze sind vielmehr von der Vergabestelle zwingend zu ergänzen oder abzuändern und anschließend unter Berücksichtigung des korrekten Steuersatzes zu werten. Dies hat die Vergabekammer Nordbayern in einem Beschluss vom 29.10.2013 - Az.: 21.VK-3194-42/13 - entschieden.
Näheres hierzu ist dem Vergaberechts-Report 2013, Seite 45 f. zu entnehmen.
