Das Baustellenprotokoll kann ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben sein

Baurechts-Report 12/2013

Sendet einer der Teilnehmer an einer Baustellenbesprechung dem anderen Teil kurzfristig im Anschluss an die Besprechung ein Baustellenprotokoll zu, so muss der andere unverzüglich widersprechen, wenn er verhindern will, dass sein „Schweigen“ als Zustimmung gewertet wird. Dies hat das Kammergericht Berlin kürzlich entschieden.
Näheres hierzu ist im Baurechts-Report 2013 auf Seite 45 näher erläutert.

 

 

Baurechts-Report bestellen

Zurück