Können mehrere Hauptangebote eines Bieters gewertet werden?

Vergaberechts-Report 11/2013

In der Rechtsprechung ist grundsätzlich anerkannt, dass auch mehrere Hauptangebote eines Bieters gewertet werden können, allerdings nur dann, wenn sie sich in technischer Hinsicht voneinander unterscheiden. Das OLG München hat nun in einem Urteil vom 29.10.2013 - Az.: Verg 11/13 - entschieden, dass dies nicht gilt, wenn ein Bieter mehrere Angebote einreicht, die sich nicht technisch, sondern nur durch unterschiedliche Preise unterscheiden.
Näheres hierzu berichtet der Vergaberechts-Report 11/2013 auf Seite 42 f.

 

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