Vertragsstrafe für Zwischenfristen

Baurechts-Report 2/2013

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers getroffene Vertragsstrafe-Regelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5% der Auftragssumme festlegt, ist unangemessen und damit unwirksam.
Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 06.12.2012 festgestellt, das im Baurechts-Reports 2/2013 auf Seite 5 erläutert wird.

Zurück