Was gilt, wenn im Formularvertrag ein Kästchen nicht angekreuzt wird?

Baurechts-Report 8/2013

Sieht ein Vertragsformular eine Regelung vor, die erst durch Ankreuzen in den Vertrag einbezogen werden kann, reicht es hierzu nicht aus, wenn zwar unter dem Ankreuzfeld konkrete Festlegungen getroffen werden, das vorgesehene Feld selbst jedoch nicht angekreuzt wird. In einem solchen Fall gilt die Regelung als nicht vereinbart.

Näheres hierzu kann einem Urteil des BGH vom 20.06.2013 entnommen werden, das im Baurechts-Report vom August 2013 auf Seite 29 näher erläutert wird.

 

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