Neue HOAI in Kraft getreten

Planerrechts-Report 7/2013

Die neue HOAI 2013 ist am 17. Juli in Kraft getreten. Sie enthält eine Vielzahl neuer Regelungen, die für alle Verträge gelten, die nach dem Inkrafttreten abgeschlossen werden.

Unter anderem werden  in der neuen HOAI die Honorartabellen erhöht, allerdings nicht linear - die durchschnittliche Steigerung beträgt 17%. Im Gegenzug wird der Umbau- und Modernisierungszuschlag auf 33% bzw. 50% reduziert.

Weitere gravierende Änderungen gelten für den Fall vertraglicher Änderungen des Leistungsumfangs, und für die Fälligkeitsvoraussetzungen des Honorars. Es wurde eine Ausweitung der Grundleistungen geregelt, bei der Definition der Leistungsphasen bei der Gebäudeplanung wurden Änderungen vorgenommen.

Eine ausführliche Zusammenstellung aller getroffenen Änderungen kann dem Planerrechts-Report 7/2013 entnommen werden, der zu diesem Thema ein Sonderheft herausgegeben hat.

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