Wirksamkeit einer Architekten-Honorarvereinbarung

Planerrechts-Report 6/2013

Ob eine Honorarvereinbarung zwischen Architekt und Auftraggeber wirksam ist, ist durch einen Vergleich des vereinbarten Honorars mit dem sich aus der Honorarordnung ergebenden Honorar zu ermitteln.

Eine Honorarvereinbarung ist dann wirksam, wenn sich das schriftlich vereinbarte Honorar bei Berücksichtigung der Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung in diesem Rahmen bewegt.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Planerrechts-Report 6/2013 auf Seite 21.

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