Wer trägt bei öffentlichen Aufträgen das Risiko schadstoffbelasteter Böden?

Vergaberechts-Report 5/2013

Bei öffentlichen Aufträgen darf sich ein Bieter grundsätzlich darauf verlassen, dass sich der Auftraggeber an die Vorgaben der VOB/A hält, wonach die Leistung so zu beschreiben ist, dass sich die Bieter ein klares Bild über die zu erbringende Leistung machen können. Fehlen also beispielsweise Angaben zu einer Bodenkontamination, kann der Bieter davon ausgehen, dass der Boden schadstofffrei ist.

Näheres zu diesem Thema ist einem Urteil des BGH vom 21.03.2013 zu entnehmen, das im Vergaberechts-Report 5/2012 auf Seite 17 näher erläutert wird.

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