Der Auftragnehmer kann nicht den vollen Werklohn verlangen, wenn der Auftraggeber Mängel ohne vorherige Kündigung beseitigt

Baurechts-Report 1/2005

Lässt der Auftraggeber Mängel beseitigen, ohne dem Auftragnehmer zuvor eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, behält der Auftragnehmer zwar seinen Vergütungsanspruch – allerdings unter Abzug ersparter Kosten der Mängelbeseitigung.
Eine ausführlichere Darstellung dieses wichtigen Urteils des OLG Koblenz finden Sie im Baurechts-Report 1/2005.

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