Mängelrüge nur innerhalb kurzer Ausschlussfrist?

Baurechts-Report 2/2005

Die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen im Bauwesen kennt kein herausgehobenes Beschleunigungsinteresse, das es rechtfertigen könnte, dem Auftraggeber laufende Kontrollen zuzumuten, um innerhalb kurzer Fristen erkennbare Mängel anzuzeigen.
Nähere Einzelheiten zu dieser vom BGH entschiedenen Problematik können Sie dem Baurechts-Report 2/2005, Seite 7 entnehmen.

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