Wann haftet ein nicht bevollmächtigter Vertreter?
Baurechts-Report 3/2005
Die Haftung eines nicht bevollmächtigten Vertreters entfällt nur dann, wenn der Beauftragte tatsächlich Zweifel an der Vollmacht hatte, oder es erkennbare Umstände gegeben hat, die ihn an der Vollmacht hätten zweifeln lassen müssen.
Näheres hierzu können Sie einer Besprechung eines BGH-Urteils im Baurechts-Report 3/2005 entnehmen.
