Keine Mängelansprüche bei Schwarzgeldabrede
Baurechts-Report 3/2013
Vereinbaren die Vertragspartner, dass die Bauleistung „ohne Rechnung“ erbracht werden soll, führt dies nach einem neuen Urteil des OLG Schleswig (Az.: 1 U 105/11) zur Unwirksamkeit des Vertrages. Das hat dann zur Folge, dass dem Auftraggeber keinerlei Mängelansprüche aus dieser Bauleistung zustehen.
Näheres hierzu kann dem Baurechts-Report 3/2013 auf Seite 10 entnommen werden.
