Keine Mängelansprüche bei Schwarzgeldabrede

Baurechts-Report 3/2013

Vereinbaren die Vertragspartner, dass die Bauleistung „ohne Rechnung“ erbracht werden soll, führt dies nach einem neuen Urteil des OLG Schleswig (Az.: 1 U 105/11) zur Unwirksamkeit des Vertrages. Das hat dann zur Folge, dass dem Auftraggeber keinerlei Mängelansprüche aus dieser Bauleistung zustehen.
Näheres hierzu kann dem Baurechts-Report 3/2013 auf Seite 10 entnommen werden.

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