Wann verlängert sich die Gewährleistungsfrist durch eine schriftliche Mängelrüge?
Baurechts-Report 5/2005
Eine schriftliche Mängelrüge führt nach VOB nur dann zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist um 2 Jahre, wenn sie innerhalb der in der VOB geregelten Frist für die Mängelverjährung erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn einzelvertraglich eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart worden ist.
Näheres hierzu können Sie einer Besprechung eines Urteils des OLG Koblenz entnehmen, die im Baurechts-Report 5/2005 abgedruckt ist.
