Wie macht man Behinderungsmehrkosten richtig geltend?
Baurechts-Report 5/2005
Zum Nachweis eines Behinderungsschadens muss der Auftragnehmer detaillierte Angaben dazu machen, wie sich die von ihm nachgewiesenen Behinderungen konkret auf der Baustelle ausgewirkt haben.
Näheres hierzu können Sie einer Besprechung eines Urteils entnehmen, die im Baurechts-Report 5/2005 abgedruckt ist.
