Muss der Auftraggeber eine Preisanpassung nach § 2 Nr. 3 VOB/B innerhalb der 2-Monatsfrist stellen?

Baurechts-Report 6/2005

Die VOB/B enthält für das Preisanpassungsverlangen nach § 2 Nr. 3 VOB/B keine zeitliche Begrenzung. Allerdings kann das Recht auf Preisanpassung nach den allgemeinen Grundsätzen von „Treu und Glauben“ verwirkt werden.
Näheres hierzu können Sie dem Baurechts-Report 6/2005 entnehmen.

Zurück