Auch ein unterschriebener Regiezettel muss prüfbar sein!
Baurechts-Report 7/2005
Ein unterschriebener Regiezettel gilt nur dann als anerkannt, wenn sich aus ihm entnehmen lässt, welche Arbeiten im einzelnen ausgeführt worden sind.
Näheres zu diesem Thema können Sie einer Besprechung eines Urteils des OLG Oldenburg im Baurechts-Report 7/2005 entnehmen.
