Beim Bauträgervertrag ist ein Änderungsvorbehalt unwirksam!

Baurechts-Report 8/2005

Folgende in Bauträgerverträgen weit verbreitete Klausel verstößt gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist deshalb unwirksam: Grundlagen der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten.

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