Haftung des gewährleistungspflichtigen Auftragnehmers für Mängel des nachbessernden Drittunternehmers
Baurechts-Report 8/2005
Beauftragt der Auftraggeber nach erfolgloser Aufforderung zur Mängelbeseitigung hiermit einen Drittunternehmer und schlägt auch dessen Mängelbeseitigung fehl, hat der gewährleistungspflichtige Auftragnehmer auch die hierfür entstandenen zusätzlichen Kosten zu tragen.
Näheres können Sie einem Urteil des OLG Bamberg entnehmen, das im Baurechts-Report 8/2005 besprochen wird.
