Kann der Auftraggeber beim BGB-Vertrag schon vor Abnahme Mängelbeseitigung verlangen?

Baurechts-Report 4/2013

Im Rahmen eines BGB-Bauvertrages kann der Auftraggeber erst dann Nachbesserung für Mängel verlangen, wenn die Leistung abgenommen worden ist. Anders ist die Rechtslage beim VOB-Vertrag. Hier kann der Auftraggeber schon während der Bauzeit, also vor der Abnahme, Mängelansprüche geltend machen (§ 4 Abs. 7 VOB/B).
Näheres hierzu ist dem Baurechts-Report 4/2013 auf Seite 13 zu entnehmen.

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